Rassismus tötet!

Auch in Deutschland und Europa kommen immer wieder Menschen auf Grund von Merkmalen zu Schaden, die als ANDERS wahrgenommen werden: auf Grund von Hautfarbe, Kleidungsstücken, politischer Einstellung, Behinderungen etc. Gerade in Schrecksekunden kann es zu unüberlegten rassistischen Reflexen kommen, aber auch offene Ressentiments brechen sich immer wieder Bahn. Die mediale Empörung ist dabei von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Der Aufarbeitungswille staatlicher Instanzen ebenso…

– Im Januar 2016 starb Sarah Reed in London in ihrer Gefängniszelle

Nach Polizeiangaben hat sie sich, auf dem Bett liegend, selbst stranguliert.
Sarah Reed war psychisch krank und wurde bereits in den Vorjahren mehrfach von der Polizei festgehalten. Die Misshandlung durch einen bestimmten Polizisten im Jahr 2012 wurde von einer Überwachungskamera festgehalten, der Fall ging vor Gericht:
http://www.dailymail.co.uk
Der Polizist wurde zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt und verlor seine Stelle.

Lee Jasper, ein Menschenrechtsaktivist, hat sich ihres Falles angenommen und bloggt darüber:
http://leejasper.blogspot.co.uk

– Am 19. Mai 2011 ist Christy Schwundeck, eine schwarze Deutsche, in einer Außenstelle des RheinMain-Jobcenter in Frankfurt am Main von einer Polizistin erschossen worden. Die Frankfurter Polizei wurde gerufen, weil die Frau das Center nicht verlassen wollte. Der Sachbearbeiter verweigerte der 39 Jährigen das Barauszahlen der Sozialleistung. Eine Auszahlung wäre völlig legitim gewesen, da diese Einrichtung eine Außenstelle für „Härtefälle“ (Wohnungslose, Flüchtlinge Menschen in sozialen Schwierigkeiten) ist. Man bekommt also die Gelegenheit, sich in Notfällen bar auszahlen zu lassen. Eine Polizistin und ihr Kollege forderten ihre Papiere, woraufhin die Frau ein Messer gezogen und den Polizeibeamten in Arm und Bauch gestochen haben soll. Die Polizistin zog ihre Waffe, feuerte auf den Bauch der Frau (Auszubildenden der Polizei wird gelehrt, bei Einsätzen auch in Extremsituationen so deeskalierend wie nur möglich vorzugehen) und verletzte sie lebensgefährlich. Kurze Zeit später starb die HartzIV-Empfängerin an den Folgen. Die Beamten trugen beide Schutzwesten und Schusswaffen, während die „Randaliererin“ ein Messer trug. Die Staatsanwaltschaft berichtete trotzdem noch am selben Tag von einem „klaren Fall der Notwehr“. Zu diesem Zeitpunkt waren Ermittlungen und Zeugenaussagen allerdings noch nicht abgeschlossen. Ermittelt wird die Tat von Kollegen der zwei Beamten.
Bei dem Streit handelte es sich im Übrigen um einen Betrag von weniger als 50€. Die Frau war 14 Tage ohne finanzielle Mittel und gerade erst nach Frankfurt gezogen. Der braune Mob lädt zur Unterschrift der stellungnehmenden Pressemitteilung ein: http://blog.derbraunemob.info/2011/05/24/pressemitteilung-erschiesung-anscheinend-unproblematisch-ruge-der-medienberichterstattung-uber-tod-im-jobcenter-frankfurt/

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16655
– Der Fall Oury Jalloh:

Oury Jalloh wurde am Morgen des 7. Januar 2005 von der Dessauer Polizei festgenommen, in der Gewahrsamszelle Nr. 5 an Händen und Füßen an den Boden gekettet und dadurch gezwungen auf einer feuerfesten Matratze zu liegen, auf der er kurz nach Mittag lebendig verbrannte. Die Polizei sprach sofort davon, dass sich ein Asylbewerber selbst angezündet habe, und die Staatsanwaltschaft übernahm diese Version bei allen weiteren Ermittlungen. Erst nach öffentlichen Protesten kommt es im Mai 2005 zur Anklage gegen zwei Beamte wegen Körperverletzung und mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung, die sich auf die Durchsuchung von Oury Jalloh und die verzögerte Reaktion nach Auslösung des Alarms beziehen. Erst zwei Jahre später wird schließlich das Verfahren am Landgericht Dessau eröffnet und auch hier werden weder vom Staatsanwalt noch vom Gericht die Frage behandelt, wie es zu dem Feuer gekommen ist, sowie den zahlreichen Widersprüchen über das Feuerzeug, die Matratze, die Flüssigkeit in der Zelle, den Verletzungen von Oury Jalloh usw. nachgegangen. Nach 60 Prozesstagen werden die beiden Angeklagten Schubert und März freigesprochen. Der Revisionsforderung seitens der Nebenklage wird am 7.1.2010 durch das BGH im Karlsruhe stattgegeben und die Neuverhandlung an das LG Magdeburg verwiesen. Mit einem Beginn ist im Herbst 2010 zu rechnen.

http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/

http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/der-ungeklaerte-tod-des-oury-jalloh/
http://nickpol.twoday.net/stories/6130485/
http://ouryjalloh.wordpress.com/

 

und viele weitere:

– Am frühen Morgen des 28.02.2010 alarmieren in Berlin Slieman Hamades Eltern die Polizei. Sie wünschen sich Hilfe. Ihr Sohn kann nicht schlafen, die Musik der Nachbarn ist zu laut und er ist wütend. Seine Familie hat Angst, dass es Streit mit den Nachbarn gibt. Die Polizei kann Slieman Hamade nicht gegen seinen Willen mitnehmen. Als sein Vater sagt, Slieman könne nicht zu Hause bleiben, zerren ihn die Polizisten ins Treppenhaus und verletzen ihn beim Versuch der Fesselung. Er blutet im Gesicht. Ein Polizist versprüht Reizgas im gesamten Hausflur und schlägt Slieman Hamade brutal mit dem Schlagstock gegen die Beine. Das Gas ist überall, niemand kann die Wohnung verlassen, keiner kann helfen. Slieman Hamade schreit und schreit, aber plötzlich ist es still. Die anrückenden Sanitäter versuchen Slieman Hamade wiederzubeleben, aber er stirbt im Krankenhaus. Slieman Hamade wurde 32 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft hat am 30.04.2010 die Ermittlungen gegen die Polizei eingestellt. Das haben Familie und Freund_innen nicht hingenommen. Durch ihren Kampf wurden die Ermittlungen im Februar 2011 wieder aufgenommen. Am 5.3.2011 fand eine Demonstration in Gedenken an Slieman H. mit über 450 Menschen statt, doch bei den Ermittlungen passiert nichts.

– Am 17. März 2010 sollte ein „Sonderflug für Abschiebehäftlinge nach Lagos“ von Zürich starten. Insgesamt 16 Personen hätten gegen ihre Willen abgeschoben werden sollen, jede_r begleitet von zwei Polizist_innen. Es handelte sich um eine so genannte Level 4 Abschiebung, mit Anwendung fast aller Zwangsmaßnahmen. Früher wurden so genannte Problemabschiebungen meist mit Linienflugzeugen vollzogen. Nachdem es Ende der 1990er Jahre dabei mehrmals zu Toten gekommen war – vor den Augen zahlreicher Zeug_innen wurden abzuschiebende Personen brutal behandelt – wurde EU-weit an der Einführung von Abschiebungen mit Charterflugzeugen oder Militärmaschinen gearbeitet. Mittlerweile sind diese Abschiebeflüge zur Routine geworden, in zahlreichen EU-Verträgen fixiert, mit Unsummen finanziert und haben zahlreichen Firmen ein neues Geschäftsfeld eröffnet. Darüber hinaus soll die sog. Grenzschutzagentur Frontex bald eigene Abschiebeflieger bekommen.

– Auch Joseph Ndukaku Chiakwa, ein 29jähriger Asylsuchender, starb am 17. März 2010 in einem Hangar auf dem Flughafengelände von Zürich-Kloten, gefesselt an Händen und Füssen und mit einer Haube, ähnlich der von Bienenzüchtern, über dem Kopf. Er war „polizeilich wegen Drogenhandels verzeichnet“, wie aus Medienberichten zu erfahren ist. Soo zur Bedrohung erklärt, wird ein übermäßig brutales Vorgehen gerechtfertigt. Widerstand gegen die Abschiebung wird als gewalttätig interpretiert. Er starb kurz vor der Zwangsausschaffung unter ungeklärten Umständen in Polizeigewahrsam und im Beisein des Chefs des Bundesamts für Migration.

Einer jener Männer, die gemeinsam mit Joseph hätten abgeschoben werden sollen, berichtete, dass er von den Beamten im Flugzeug mit dem Gurt festgeschnallt wurde und: „Er band mich fest, die Knie und die Füße.“ Darüber wurde nur deshalb berichtet, weil der Abschiebeflug nach dem „Zwischenfall“ mit Todesfolge ausgesetzt und die überlebenden Gefangenen wieder in die Gefängnisse der zuständigen Kantone gebracht wurden. Aus zahlreichen früheren Berichten ist bekannt, dass Gefangene im Zuge von Charterabschiebungen so fixiert werden, dass sie sich nicht wehren können. In vielen Ländern fliegen Ärzt_innen mit, um notfalls einzuschreiten – und die Gefangenen mit Beruhigungsmitteln nieder zu spritzen. Pro abgeschobener Person befinden sich zwei bis drei begleitende Beamt_innen an Bord. Diese melden sich in der Regel freiwillig für diese Einsätze. Für manche mag das Geld der Grund für ihre Abschiebebereitschaft sein. Aus dem Blickwinkel einer langjährigen kritischen Beobachtung der Abschiebepraxis kann davon ausgegangen werden, dass der Großteil der Beamt_innen sich aus einer rassistischen Überzeugung heraus beteiligt. Bei Abschiebungen mit Linienflügen konnten Passagier_innen immer wieder beobachten, wie Beamte mit sichtlichem Spaß Menschen misshandelten. Später, wenn es zu Beschwerden oder gar zu einem Prozess kam, bezeichneten sich die Abschieber_innen meist als Befehlsempfänger_innen, die lediglich das tun würden, was im Rahmen ihres Berufes von ihnen verlangt würde.

Entgegen den ersten Ankündigungen gab das Bundesamt für Migration (BFM) am 21. Mai 2010 bekannt, die Sonderflüge für Zwangsausschaffungen wieder aufzunehmen, obwohl die Todesursache von Joseph Ndukaku Chiakwa ungeklärt ist und bisher kein medizinisches Gutachten dazu vorliegt. Nigeria weigert sich noch, unfreiwillige Rückkehrer_innen aufzunehmen, solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind.

– Der Fall, der 2009 nochmal glimpflich ausging – Feuerwehrmann verweigert Hilfe:
112 – Hier werden Sie nicht geholfen

– Am 9. Juni 2007 wurde der 23-Jährige Osamuyia Aikpitanhi von vier spanischen Polizisten an Bord einer Linienmaschine von Madrid nach Lagos gebracht. Der Flüchtling, der vier Jahre in Spanien ohne Papiere gelebt hatte, war an Händen und Füßen gefesselt. Ein Lumpen wurde in seinen Mund gesteckt, die Lippen mit einem Klebeband abgedeckt. Ihm wurde unterstellt, er werde in seiner Heimat wegen Mordes und Vergewaltigung gesucht. Eine Lüge, wie nigerianische Behörden berichtigten. In den spanischen Medien wurde das Gerücht jedoch nie widerlegt und lebt bis heute als Mythos zur Rechtfertigung rassistischer Zwangsgewalt weiter. Zahlreiche Passagiere konnten beobachten, wie spanische Polizisten den ihnen zur Deportation augelieferten 23jährigen Mann misshandelten. Aikpitanhi hatte bereits zweimal zuvor erfolgreich gegen eine Verbringung in seine Heimat, wo ihm ein Verfahren wegen Vergewaltigung und Mord drohte, Widerstand geleistet. Auch dieses Mal sei er extrem gewalttätig gewesen, rechtfertigten die beiden Polizisten, die ihn auf dem Flug begleiteten, die Fesselung. Eine Stunde nach Start habe Aikpitanhi begonnen, schwer zu atmen. Die beiden Polizisten versorgten ihn nach eigenen Angaben mit Sauerstoff. Doch es half nichts. Aikpitanhi starb. Laut Presseberichten protestierten daraufhin die restlichen Passagiere des Linienfluges und erreichten, dass der Kommandant der Iberia-Maschine die Reise abbrach und im ostspanischen Alicante landete. Während sich das spanische Innenministerium in Schweigen hüllte, ordnete ein Untersuchungsrichter eine Autopsie an. Aikpitanhi sei an einem Herzkreislaufversagen gestorben, lautete das vorläufige Ergebnis.

– Am 1. Mai 2001 erlag im Wallis der Nigerianer Samson Chukwu noch in der Ausschaffungshaft an den ihm von Beamten einer Anti-Terror-Einheit zugefügten Misshandlungen. Einer der Polizisten setzte sich auf den Oberkörper des am Boden liegenden Asylbewerbers und verdrehte die Arme auf den Rücken um ihm Handschellen anzulegen. Durch diese Lage bekam Samson Chukwu nicht genügend Luft und erstickte. Der 27-Jährige starb noch in seiner Zelle an Positionsasphyxie – am lagebedingten Erstickungstod. Zu diesem Schluss kam auch die gerichtsmedizinische Untersuchung dieses Todesfalls im Walliser Ausschaffungszentrum von Granges. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizisten wegen fahrlässiger Tötung wurde vom Untersuchungsrichter im Oktober 2001 eingestellt. Die Polizeibeamten hätten nicht wissen können, dass die von ihnen angewendeten Griffe gefährlich sein könnten, so die Begründung.

– Der Fall der Senegalesin Ndeye Mareame Sarr:

N’deye Mareame Sarr wurde am 14. Juli 2000 im Haus ihres Ex-Mannes in Aschaffenburg (Bayern/Süd Deutschland) von einem Polizisten erschossen. Der Ex-Ehemann hatte aufgrund einer Auseinandersetzung über das Sorgerecht die Polizei gerufen. Einer der Polizisten erschoss M. Sarr, als diese sich mit einem Brotmesser gegen den Abtransport zur Wehr setzte. Der polizeiliche Schütze erklärte sein Handeln mit Notwehr. Das oberste Landesgericht Aschaffenburg sprach den Polizisten frei. Eine angemeldete Protestbewegung von Afrikanern in Aschaffenburg endete mit einer Anzeige gegen die Organisatoren aufgrund eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Verleumdung von Beamten (einige der Plakate hatten die Beschriftung: „Police, why did you kill Maraeme?“).

http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2001/37/09a.htm
http://www.humanrights.de/doc_en/archiv/news/Aschaffenburg.html
http://no-racism.net/article/1925/
http://no-racism.net/article/381/
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2001/07/23/a0041
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2001/07/30/a0071

– Am 3. März 1999 starb Khaled Abuzarifeh in Zürich beim zweiten Ausschaffungsversuch. Auch dem 27-Jährigen Palästinenser waren Beruhigungsmittel verabreicht worden, um ihn dann gefesselt und mit Klebeband geknebelt in einem Rollstuhl festzuschnallen. Er erlitt beim Transport zum Flugzeug eine Panikattacke und erstickte qualvoll. Im Prozess wurden die beteiligten Polizisten freigesprochen. Gegen den Arzt, der anstatt sofort die Atemwege frei zu machen und die Mundfesseln zu entfernen die Zeit mit Blutdruckmessen vergeudet hatte, wurde eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Auch hier erscheinen nur kurze Meldungen mit den Titeln «Rätselhafter Tod bei Ausschaffung» oder «Drogendealer fiel bei Ausschaffung tot um».

– Am 1. Mai 1999 startete eine Maschine der Balkan Air vom Flughafen Wien Schwechat. Der 25jährige Nigerianer Marcus Omofuma war gegen seinen Willen an Bord. Er sollte von drei Polizisten nach Nigeria abgeschoben werden. Doch bereits bei der Zwischenlandung in Sofia war er tot. Die Beamten hatten ihn dermaßen geknebelt und mit Klebeband und anderen Hilfsmitteln am Sitz fest gezerrt, dass er erstickte. Die Peininger von Marcus Omofuma sind ohne Konsequenzen davon gekommen. Doch seine Schreie des Widerstandes gegen Abschiebungen konnten nicht erstickt werden. Marcus Omofuma kämpfte bis zuletzt um sein Leben und seine Freiheit. Beim Prozess gegen die drei Polizisten, die Marcus Omofuma töteten, stellte sich heraus, dass die Beamten auf die Gefahren des Mundverklebens aufmerksam gemacht wurden. Doch die einzige Reaktion war die Anweisung, Verklebungen nicht mehr zu protokollieren. Obwohl er die Akten kannte und wusste, dass Marcus Omofuma nie verurteilt wurde, rechtfertigte sich eines jener Polizsten, die Marcus Omofuma umbrachten, gegenüber aufgebrachten Passagier_innen, dass es sich um einen Drogendealer handle. http://no-racism.net/upload/869346087.pdf

– Am 22. September 1998 versuchten an Bord eines Flugzeugs der belgischen Fluglinie Sabena in Brüssel, das nach Lome in Togo fliegen sollte, die belgischen Behörden bereits zum sechsten Mal die nigerianische Staatsbürgerin Semira Adamu abzuschieben. Elf Gendarme hatten die mit Plastikhandschellen gefesselte Frau gewaltsam in ein Flugzeug verfrachtet. Als sie schrie und sich wehrte, drückten ihr zwei Beamte ein Kissen ins Gesicht. Semira Adamu fiel ins Koma und starb am selben Abend. In der Folge kam es zu massiven Protesten und der belgische Innenminister trat zurück. Drei unmittelbar beteiligte Beamte wurden am 12. Dezember 2003 von einem Gericht in Brüssel zu Geldstrafen und Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sie hatten ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt, worauf sie das Bewusstsein verlor und auch im Krankenhaus nicht mehr aus dem Koma gerettet werden konnte. www.bok.net/pajol/international/belgique/semira/semira.de.html

– Am 28. Juli 1993 erstickte die Jamaikanerin Joy Gardner in ihrer Wohnung in London, als sie zur Erzwingung ihrer Ausschaffung von fünf Polizisten und einem Beamten der Einwanderungsbehörde auf den Boden geschleudert, mit Handschellen und einem Ledergürtel gefesselt und bewegungsunfähig gemacht, sowie mit vier Meter Klebeband geknebelt wurde. Ihr fünfjähriger Sohn musste mit ansehen, wie seine Mutter misshandelt wurde und qualvoll erstickte.

Hamid Bakiri gab sich am 19. September 2001, einen Tag vor der Ausschaffung im Gefängnis Chur selbst den Tod. Seine Angst vor der Rückkehr nach Algerien war zu groß, er musste in seinem Herkunftsland mit sofortiger Inhaftierung rechnen.

– Ein Mann aus Sierra Leone, wohnhaft gewesen in St. Gallen, starb nach einem 24-stündigen Hin-und-wieder-zurück-Flug einen qualvollen Tod im Zürcher Polizeigefängnis.

Abdi Daud starb im März 2008 mangels medizinischer Betreuung nach mehreren Monaten Ausschaffungshaft in einem Zürcher Spital.

– Der 23jährige sudanesische Flüchtling Aamir Ageeb starb am 28. Mai 1999 an Bord einer Lufthansa-Maschine von Frankfurt am Main nach Khartum durch die Hand von BGS-Beamten. Im Flugzeug fixierten sie ihn noch zusätzlich zur Fesselung seiner Beine an den Sitz mit Klettband, setzten ihm einen Motorradhelm auf und drückten ihn beim Start der Lufthansa-Maschine nach unten. Am 18.10.2004 verkündete Richter Heinrich Gehrken im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main das Urteil: 9 Monate Haft auf Bewährung. In diesem Prozess mussten sich drei BGS-Beamte für den Tod von Aamir Ageeb verantworten. Sie hatten ihn durch „massives Niederdrücken“ erstickt. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Beamten eine Freiheitsstrafe von lediglich einem Jahr auf Bewährung gefordert. Sie hätten sich zwar einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht, aufgrund des „Organisationschaos“ beim BGS jedoch nur in einem minder schweren Fall. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der für eine Körperverletzung mit Todesfolge gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr. Als strafmildernd wertete es die Geständnisse und die Länge des Verfahrens. Außerdem berücksichtigte die Kammer bei ihrem Urteil, dass bei der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung die Grenzschützer das Recht auf Ausübung ihres Berufes verloren hätten. Dies wollte das Gericht nach eigener Aussage vermeiden, weil die »kleinen Beamten« – wie es hieß – nur das letzte Glied in einer Kette gewesen seien. Vielmehr hätten die Führungsebenen des BGS den »tragischen Vorfall« durch »Ignoranz und Inkompetenz« mitzuverantworten.

– Der Tamile Arumugan Kanapathipillai kollabierte 1991 auf dem Pariser Flughafen Roissy infolge seiner Fesselung und Knebelung und verstarb kurze Zeit später in einem Krankenhaus. Gegen die Polizisten, die die Ausschaffung durchführten, wurde nie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

– Am 30. August 1994 erstickte in Deutschland der Nigerianer Kola Bankole an Bord einer Lufthansamaschine an einem Knebel. Dem Nigerianer waren zuvor Beruhigungsmittel gespritzt worden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da die Staatsanwaltschaft meinte, die getroffenen Maßnahmen hätten im Einklang mit den Gesetzen gestanden.

– Am 18. Dezember 2000 starb der Kameruner Christian Ecole Ebune in Ungarn nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch. Der Pilot der Linienmaschine hatte sich geweigert, den an Händen und Füssen gefesselten und auf einem Gepäckwagen zum Flugzeug transportierten Kameruner mitzunehmen da er sich gegen seine Abschiebung wehrte. Zurück im Flughafengebäude soll der 31-Jährige von den Polizisten geschlagen worden sein und eine durch Panik und Stress ausgelöste tödliche Herzattacke erlitten haben.

– Am 30. Dezember 2002 starb in Frankreich der Argentinier Ricardo Barrientos, als die ihn begleitenden Beamten während des Fluges seinen Oberkörper zwischen seine Knie drückten und seine Hände hinter dem Rücken mit Handschellen fesselten, um seinen Widerstand gegen die Ausschaffung zu brechen.

– Keine drei Wochen später wurde ebenfalls in Frankreich der 24-jährige Somalier Mariame Getu Hagos auf die gleiche Weise gefesselt und verbogen wie Ricardo Barrientos. Dabei fiel er ins Koma und starb zwei Stunden nach seiner Einlieferung in ein Krankenhaus.

– Am 19. Februar 1999 fand eine sogenannte Drogenkontrolle in Wien Favoriten statt. Ahmed F. aus dem Senegal wurde als Dealer verdächtigt – und starb bei seiner Verhaftung. Laut Innenministerium war die Todesursache eine sogenannte Drogenkugel, die den Luftröhreneingang versperrt hatte, obwohl es gängige Praxis bei DrogenfahnderInnen sei, durch Zudrücken am Hals zu verhindern, dass der Dealer im Mundbereich befindliche Suchtgiftkugeln verschluckt. Bis heute ist der Tathergang ungeklärt. Laut Aussagen von Zeug_innen wurde Ahmed F. im Zuge der Amtshandlung 20 Minuten lang von den Beamten verprügelt.

Richard Ibekwe wurde im Rahmen einer Razzia am 29. April 2000 wegen Verdacht des Drogenhandels verhaftet und im Jugendgefängnis Rüdengasse inhaftiert. Laut Berichten von Augenzeug_innen wurde er bei der Festnahme von der Polizei schwer misshandelt. Er stand unter Verdacht, Drogenkügelchen verschluckt zu haben. Der Verhaftete befand sich trotz des gesundheitlichen Risikos nicht unter ärztlicher Aufsicht. Laut offiziellen Angaben starb Richard Ibekwe nach vier Tage in Haft in den Morgenstunden des 3. Mai 2000 an einer Opiatenvergiftung.

– Im Mai 2000 wurden drei weitere Todesfälle im Gewahrsam der Behörden bekannt. Am 12. Mai starb ein weiterer des Suchtgifthandels Verdächtigter in Polizeikommissariat Wien-Landstraße. Am 17. Mai ist ein Flüchtlingskind wegen vorenthaltener medizinischer Hilfe gestorben. Und am 19. Mai erschoss ein Beamter Imre Bartos im Zuge einer Polizeikontrolle, als Imre seine Autotür öffnete. Im Juni 2002 wurde der Beamte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

– In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2003 starb Seibane Wague im Wiener Stadtpark an den Folgen eines Polizei- und Rettungseinsatzes. Nach einem Streit mit seinem Chef wurde er von mehreren Polizist_innen und Sanitätern niedergerungen, geschlagen und mit dem Bauch nach unten am Boden fixiert. Minutenlang standen insgesamt acht Einsatzkräfte auf Seibane Wagues Körper, wobei der Notarzt tatenlos zusah. Später im Krankenhaus konnte nur mehr der Tod des in Mauretanien geborenen Physikers festgestellt werden. Zwei Jahre nach dem Tod von Seibane Wague standen zehn Personen wegen fahrlässiger Tötung unter gefährlichen Verhältnissen vor Gericht. Der Notarzt und ein Polizeibeamter wurden zu jeweils 7 Monate bedingter Haft verurteilt. In 2. Instanz wurde das Urteil auf vier Monate reduziert. Die anderen Angeklagten wurden freigesprochen.

– Am 27. Dezember 2004 wurde Laye Alama Condé in Bremen festgenommen. Rassistischen Stereotypen entsprechend unterstellte die Polizei dem Festgenommenen, er sei ein Drogendealer und hätte Kügelchen verschluckt. Danach wurde der Aufgegriffene folgender Tortur unterzogen: Als der Igor V., Auftragsarzt der Polizei, Laya Alama Condé über einen Zeitraum von mindestens 90 Minuten den Brechsirup Ipecacuanha und literweise Wasser per Schlauch in den Magen pumpte, geriet Wasser in die Lunge. Der 35-jährige Condé fiel ins Koma und wurde am 7. Januar 2005 offiziell für Tod erklärt. Im April 2007 begann am Landgericht Bremen die Verhandlung gegen den Polizeiarzt wegen fahrlässiger Tötung. Der Prozess endete am 04. Dezember 2008 mit einem Freispruch durch das Bremer Landgericht, da V. zwar objektive fachliche Fehler begangen habe, die „ursächlich“ für den Tod Condés seien, er jedoch „wegen fehlender Erfahrung überfordert“ und somit „weit entfernt vom Leitbild eines erfahrenen Facharztes, an dem sich die Rechtsprechung bei Fahrlässigkeitsdelikten als Maßstab orientiert“ gewesen sei. Am 29. April 2010 wurde der Revision der Nebenklage durch den BGH in Leipzig stattgegeben.

– Am Morgen des 9. Dezember 2001 wird Achidi John (Paul Nwabuisi) festgenommen und mit einem Streifenwagen in die Rechtsmedizin zum Brechmitteleinsatz gebracht. Die Hände sind auf dem Rücken gefesselt. Die zuständige Ärztin, Frau Prof. Dr. Uta Lockemann, verzichtete wegen der heftigen Gegenwehr offenbar auf eine eingehende Untersuchung. „Achidi J.“ lässt sich zu Boden fallen und schreit „I will die, I will die“ („Ich werde sterben“). Die Ärztin ordert Polizeiverstärkung. Vier Polizisten halten „Achidi J.“ schließlich fest. Zweimal schlägt der Versuch, ihm eine Magensonde einzuführen fehl. Beim dritten Mal gelingt es der Ärztin, die Sonde durch die Nase einzuführen und 30 ml des Brechmittels Ipecacuanha sowie 800 ml Wasser einzuflößen. Schließlich bricht „Achidi J.“ noch während des Einsatzes zusammen. Die Ärztin beobachtet ihn 2 bis 3 Minuten bevor sie Rettungsmaßnahmen einleitet. Die Hamburger Staatsanwaltschaft verfügte bereits im Sommer, keine strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen. Erst Mitte September erhielten die Bevollmächtigten der in Nigeria lebenden Eltern hierüber einen Bescheid. Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Tod des Nigerianers sei wegen einer bestehenden Herzerkrankung letztlich schicksalhaft gewesen, der Rechtsmedizinerin Prof. Dr. L. und ihren Gehilfen sei nicht einmal im Sinne eines Anfangsverdachts ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen. www.brechmitteleinsatz.de/

Mohammad Sillah, Flüchtling aus Guinea, war 23 Jahre alt und lebte im Flüchtlingsheim für alleinstehende Männer im Bergfriederweg in Remscheid mit anderen Flüchtlingen aus Afrika, Osteuropa und Asien. Anfang Januar 2007 hatte er Schmerzen. Er besuchte einen Arzt. Dieser forderte ihn auf, sich beim zuständigen Sozialamt einen Krankenschein ausstellen zu lassen. Der Mitarbeiter des Sozialamts verweigerte ihm den Krankenschein mit der Begründung, er werde ohnehin abgeschoben. Einige Tage später, am 11. Januar, wurden seine Schmerzen unerträglich. Er wurde von einem Mitbewohner zum Krankenhaus begleitet. Von dort wurde er in ein Essener Krankenhaus verlegt, wo er am 14. Januar starb. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden im Dezember 2007 eingestellt: Kein Mensch konnte bezeugen, dass er beim Sozialamt einen Krankenschein beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft befragte jedoch nicht die Flüchtlinge, die tagtäglich mit den Schikanen der Stadtverwaltung von Remscheid konfrontiert sind. Dabei gibt es viele dokumentierte Fälle, dass Flüchtlingen die medizinische Versorgung seitens des Sozialamtes verweigert wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte auch nicht die Frage, ob Mohammad Sillah gestorben wäre, wenn er rechtzeitig behandelt worden wäre.

Halim Dener wurde am 29.06.1994 in Hannover von einem deutschen SEK- Polizisten erschossen, als er gerade dabei war, ein Plakat für die Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) zu kleben. Er wurde am 23. Dezember 1977 in Bingöl/ Genç in Nordwestkurdistan geboren und stellte Anfang Mai 1994 unter dem Namen Ayhan Eser in der BRD einen Asylantrag. Er benutzte diesen Namen, um seine Familie, die im Dorf Parcuk lebt, nicht zu gefährden. Er war vor seiner Ausreise nach Deutschland in der Türkei eine Woche lang inhaftiert gewesen und gefoltert worden. Wenige Wochen vor seiner Erschießung durch die deutsche Polizei wurde sein Dorf von der türkischen Armee niedergebrannt. Wie in Kurdistan setzte er sich auch in der Bundesrepublik für den kurdischen Befreiungskampf ein. Er wurde von zwei Zivilpolizisten beim Plakatieren erwischt. Da er ERNK-Plakate geklebt hatte, um gegen das PKK-Verbot zu protestieren, wurde aus dem harmlosen Plakatekleben – allenfalls als Ordnungswidrigkeit und Sachbeschädigung zu qualifizieren – ein quasi „terroristisches“ Delikt (Unterstützung bzw. „Werbung“ für eine verbotene bzw. terroristische Vereinigung und Verstoß gegen das Vereinsverbot). Einer der Zeugen, ein kurdischer Asylbewerber, sagte im Verfahren aus, der Angeklagte habe den kurdischen Jugendlichen Halim Dener schon mit gezogener Waffe kontrolliert und verfolgt. Kurz darauf sei der Schuss gefallen. Halim Dener starb durch einen Schuss in den Rücken aus nächster Nähe. Die in Kurdistan lebenden Eltern von Halim Dener äußerten wiederholt den Wunsch, als Nebenkläger an dem Strafprozeß persönlich teilzunehmen. Doch die Deutsche Botschaft in Ankara verweigerte ihnen die Visa – ohne jegliche Begründung. In einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft hatte der wegen „fahrlässiger Tötung“ beschuldigte Polizeibeamte Klaus T. ausgesagt, beim Anblick der jugendlichen Plakatierer habe er „nicht nur an eine Ordnungswidrigkeit oder eine Sachbeschädigung gedacht“; er habe den Verdacht geschöpft, es könne sich um eine strafbare Unterstützung der verbotenen PKK handeln. Am 27. Juni 1997 sprach die 3. Strafkammer des Landgerichts Hannover den SEK-Polizeibeamten Klaus T. frei.

– Am 6. April 1991 starb in Dresden der 28jährige Mosambikaner Jorge João Gomondai infolge eines brutalen rassistischen Überfalls. Am Ostersonntag fand ihn eine Straßenbahnfahrerin gegen 4 Uhr blutüberströmt auf der Straße in der Nähe des damaligen Platzes der Einheit (heute Albertplatz). Einige Tage später erlag er im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Ermittlungen führten sehr bald zur rechtsradikalen Szene. Die jugendlichen Täter hatten Gomondai gehetzt und zum Sprung aus der fahrenden Straßenbahn gezwungen. Im Prozess 1993 wurden vergleichsweise milde Urteile verhängt.
Im März 1992 rief der Ausländerrat Dresden e.V. dazu auf, den

Jahrestag der Bluttat als eine Mahnung gegen Rassismus und rechtsradikale Gewalt zu begehen. Ein Vorbereitungskreis Dresdner Vereine und Kirchen organisierte die erste Gedenkfeier und einen Schweigemarsch. In den folgenden Jahren erweiterte sich der Vorbereitungskreis um Vertreter der Kreuzkirche, des Ökumenischen Informationszentrums und der Gewerkschaften, ebenso arbeiteten die Ausländerbeauftragte, Studenten, Jugendinitiativen sowie Vertreter verschiedener Parteien aktiv mit.

Der Gedenktag an Jorge Gomondai ist mittlerweile zu einem festen Datum in Dresden geworden. Am 31. März 1993 enthüllten Vertreter des Ausländerrates gemeinsam mit dem damaligen Oberbürgermeister der Stadt an der ehemaligen Wohnstätte des Opfers eine Gedenktafel. Auf Beschluss des Vorbereitungskreises und mit Unterstützung des damaligen OB wurde am 1. April 1993 ein Gedenkstein am Dresdner Albertplatz aufgestellt.

Nach einem Vorschlag des Ausländerbeirates der Stadt Dresden beschloss der Stadtrat 2006 die Benennung des Platzes in unmittelbarer Nähe des Tatortes in Jorge-Gomondai-Platz. Er wurde am 30. März 2007 im Beisein der Mutter und eines Bruders von Jorge Gomondai sowie des mosambikanischen Botschafters eingeweih

Dominique Koumadio wurde von der Polizei am 14. April 2006 in Dortmund erschossen. Die Ermittlungen wurden von der Staataanwaltschaft mit der Begründung eingestellt, dass es sich um Notwehr gehandelt hätte, trotz einem zweiten Schuss aus einigen Metern in Dominiques Herz. Von zwei Gerichten wurde der Schwester bestritten, dass sie seine Schwester sei, so wie in Dessau das Landesgericht erst nach 17 und 15 Monaten die Eltern als Nebenkläger_in anerkannte, nachdem es ihnen schon die Leiche von Oury Jalloh zugestellt hatte. http://thecaravan.org/node/1920

– Am 23. Mai 2010 begann die Polizei eine Razzia gegen Schuh- und Kleidungshändler – von den Behörden als „Geschäftskriminelle“ bezeichnet – auf dem Bazaar im Stadion des Bezirks Praga in Warschau. Ein Mann wurde gefesselt und zu Boden geworfen. Der 36jährige Nigerianer Maxwell Itoya versuchte zu intervenieren und die Brutalität der Polizei aufzuhalten. Als Reaktion schoss einer der Beamten auf den 36jährigen Maxwell Itoya aus Nigeria und tötete ihn mit einem Bauchschuss auf der Stelle. Die Polizei jagte daraufhin die aufgebrachten afrikanischen Händler, nahm 32 Menschen, vorwiegend Nigerianer, fest und beschuldigte sie später der schweren Körperverletzung von Polizeibeamten. Sie verbreitete sofort, dass sie von einer Bande aggressiver Afrikaner umzingelt und attackiert worden sei und so Max erschießen musste. Max hielt sich legal in Polen auf und war mit Monika aus Polen verheiratet, sie hatten zusammen drei Kinder im Alter von 2, 4 und 10 Jahren. Wie viele niedrigbezahlte Arbeiter verkaufte Max an den Wochenenden Waren auf dem Markt, um seine Familie zu unterstützen und das geringe Einkommen aufzubessern. http://www.irr.org.uk/2010/june/ms000012.html

Unter gleichem Titel, aber nicht mehr aktualisiert, der Blog: Rassismus tötet!

Die europäische Dimension mit mehreren tausend Toten an den Außengrenzen jedes Jahr ist auf der Website von Elias Bierdel festgehalten: www.borderline-europe.de

http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/